Grundsatzprogramm
Grundsatzprogramm
(Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 11.3.2004)Präambel
Wir verstehen den Begriff „Tierschutz“ als konsequente Bewahrung des Tieres als einzelnes Individuum um seiner selbst Willen vor psychischer und physischer Schädigung und jeder für das Tier nachteiligen Beeinträchtigung seiner Lebensumstände durch den Menschen. Wir gehen hierbei davon aus, dass Tiere, ebenso wie Menschen, unveräußerliche Grundrechte besitzen, die der Mensch nur in Fällen konkreter Notwehr antasten darf.
Tiere sind in unserer Gesellschaft mehr und mehr zur beliebig formbaren Verfügungsmasse geworden. Ganz gleich ob in der Landwirtschaft, in der Heimtierindustrie oder im Forschungslabor: die kurzsichtigen Interessen weniger Tiernutzer werden rücksichtslos über das Wohl der betroffenen Tiere gestellt.
Unter grausamen Haltungsbedingungen, mit hochentwickelten technischen Mitteln, künstlichen Hormongaben und Futtermittelzusätzen werden Tiere in der industriellen „Nutztierhaltung“ zu Höchst- leistungen getrieben. Sie müssen grausame Leiden ertragen, viele von ihnen verenden qualvoll.
In Wissenschaft und Pharmaindustrie sind Tiere Forschungs- und Prüfmodelle, und zwar zumeist nicht, um wichtige Medikamente zu entwickeln, sondern um einen neuen Lippenstift, nutzlose Schlankheitsmittel oder andere überflüssige Wohlstandsprodukte auf den Markt zu werfen.
Tiere müssen heutzutage einfach für alles herhalten. Sie sind Sportgerät, Sammelobjekt, Statussymbol, Material für züchterischen Wahn. Die Liste der Grausamkeiten, die unsere Industriege- sellschaft im Umgang mit Tieren zu verantworten hat, ließe sich beliebig fortsetzen.
1. Tierrechte
Das Recht auf Leben
Nicht das eigene Interesse, sondern die Selbstachtung ist es, die uns gebietet, das Leben der Tiere, so kurz oder lang es sein mag, artgemäß und ohne Zufügung schweren Leidens geschehen zu lassen.
Das Recht auf Schutz der Art
Es erstreckt sich auf Tier- und Pflanzen- populationen vor Ausrottung direkt (z.B. Wahlfang) oder indirekt (z.B. Tankerunglück) durch den Menschen.
Das Recht auf Freisein von Schäden der lebenden Substanz durch Schmerzen und Leiden
Wohlbefinden und Leiden sind als Gegensätze aufzufassen. Wohlbefinden liegt dann vor, wenn das Tier frei ist von negativen Empfindungen und von stärkeren Bedürfnissen. Es sind nicht mehrere Formen von Leid erforderlich, um Leiden hervorzurufen. Durch den Begriff wird vielmehr das Umfassende betont. Es kann medizinischer und psychischer Natur sein. Beim Tier ist hier vor allem an einen anhaltenden Zustand von Angst zu denken. Angst ist ein unangenehmer emotionaler Zustand bei Erwartung eines starken negativen Ereignisses. Befindlichkeiten. bei Tieren sind nicht direkt messbar. Sie können jedoch aus Anatomie, Physiologie und dem Verhalten der Tiere erschlossen werden. Wir kennen bei Mensch und Säugetier in analogen Situationen Schweißausbruch, Zittern, weitaufgerissene Augen und andere gleichartige Reaktionen.
Schmerz schützt das Individuum vor weitere Schädigung, gewährleistet die Heilung und wirkt vorbeugend. Sowie alle histologischen Strukturen als auch alle bei der Schmerzempfindung auftretenden physiologischen Prozesse sind bei Mensch und Tier gleichermaßen vorhanden. Die Schmerzempfindung führt zur Schmerzäußerung. Dies sind tierartspezifisch und zudem abhängig von der Intensität des Schmerzes.
Durch neurophysiologische Untersuchun- gen konnte belegt werden, dass im Gehirn von geängstigten Tieren die gleichen Prozesse ablaufen wie beim Menschen. Schmerz, Angst und Panik werden genauso im Himstamm und im limbischen System realisiert.
Leidende Tiere sind daran zu erkennen, dass sie nicht in gewohnter Weise auf Umgebungsreize reagieren; sie haben ein "herabgesetztes Sensorium" und machen einen in sich gekehrten Eindruck. Hinzu kommen Stöhnen, veränderter Gesichtsausdruck und mangelndes Bewegungsbedürfnis. Da leidende Tiere keine Körperpflege betreiben, ist ihr Haarkleid ungepflegt und stumpf Apathie ist ein Symptom für Leiden. Wohlbefinden setzt physische Intaktheit (Schmerzfreiheit), physiologische Ausgewogenheit und die Möglichkeit, die Verhaltensbedürfnisse auszuleben, voraus. Als Maß können deshalb Morphologie, Physiologie und Verhalten genommen werden.
Zwischen Leistung und Wohlbefinden gibt es keinen Zusammenhang. Leistung von Tieren ist immer eine vom Menschen erwünschte Besonderheit morphologischer, physiologischer oder ethologischer Art. Schwerverletzte Hühner, bei denen kein Zweifel darüber besteht, dass sie starke Schmerzen haben und leiden, haben in vielen Fällen eine nicht von der Norm abweichende Legeleistung.
Bedarfsdeckung und Schadensvermeidung werden als die grundlegenden Funktionen des Verhaltens angesehen, welche es dem Individuum ermöglicht, sich erfolgreich mit der Umwelt und mit sich selbst auseinander zu setzen. Bedarf entsteht bei einem Lebewesen aus der Notwendigkeit, einen Zustand zu erreichen, indem die Voraussetzung für Selbstaufbau und Selbsterhaltung erfüllt sind. Bedürfnis ist das mit dem Wahrnehmen eines Mangels und mit dem Streben nach Beseitigung eines Mangels verbundene Gefühl
Störungen des Verhaltens stellen eine hochempfindlichen Indikator dar, der nicht nur morphologische Schäden, sondern auch physiologische Schäden erkennen lässt. Gestörtes Verhalten eines Tieres ist ein Zeichen dafür, dass etwas im Verhältnis des Tieres zu seiner Umgebung nicht stimmt; es ist Ausdruck einer Beeinträchtigung der Verhaltensregulation des Tieres in seiner Umwelt.
2. Verbandsklagerecht für Tierschutz- organisationen
Trotz der am 1.8.2002 vollzogenen Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz wird das Tierschutzgesetz jedoch nur in solchen Fällen anwendbar, in denen es um Konflikte zwischen dem Schutz der Tiere und den in der Verfassung uneingeschränkten Grundrechten geht. Aber noch immer darf keine Tierschutzorganisation, sozusagen als Anwalt der Tiere, den Schutz der Tiere direkt vor Gericht einklagen. Es können lediglich Anzeigen bei der Staatsanwalt- schaft erstattet werden, die in der Regel die Ermittlungen einstellt. Anzeigenerstatter haben dann auch keine Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Erst die tierschutzrechtliche Verbandsklage würde Tierschutzverbänden ermöglichen, im Interesse der Tiere direkt als Kläger vor Gericht Klage zu erheben.
Bisher dürfen juristische oder private Personen nur im eigenen Interesse, also wenn sie sich in ihren eignen Rechten verletzt fühlen, klagen. Wer selbst nicht klagen kann, z. B. Minderjährige oder in der Geschäftsführung Behinderte, erhält einen gesetzlichen Vertreter. Zwar sollen Tiere nach dem Tierschutzgesetz um ihrer selbst willen wirksam geschützt werden. Doch ihnen wird kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen könnte - etwa hinsichtlich der Tierhaltung, der Unterlassung des Schächtens oder der Durchführung von Tierversuchen. Das heißt im Klartext, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. So auch, um gegen staatliche Entscheidungen vorzugehen, wie z. B. gegen ergangene oder unterlassene Behördenbescheide. Tiernutzer hingegen können im Eigeninteresse gegen Behördenbescheide gerichtlich vorgehen. Dies ist eine rechtsstaatliche Schieflage, die dringendst begradigt werden muss. Chancengleichheit für den Tierschutz wird erst dann erreicht, wenn mit Hilfe der Verbandsklage auch zugunsten der Tiere gesetzwidrige Missstände beseitigt werden können. Deshalb setzt sich der Verein
„Leben mit Tieren e. V.“ für die Durchsetzung des Verbandsklagerechts für Tierschutz-organisationen ein.
Tierversuche
Die Versuchstierzahlen sind auf ein neues Rekordhoch angestiegen. Ein Rückgang der Tierversuchszahlen ist im Bereich der Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln sowie bei gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuchen zu verzeichnen. Insgesamt jedoch wurden 1999 deutlichmehr Tiere in Versuchen eingesetzt als im Jahr zuvor.
Anzahl der Versuchstiere im Labor
1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | ||
Gesamt | 1.642.532 | 1.509.619 | 1.495.741 | 1.532.572 | 1.591.394 | davon u.a.: |
Mäuse | 821.888 | 729.612 | 732.742 | 762.508 | 775.932 | |
Ratten | 439.010 | 415.766 | 401.179 | 398.785 | 403.227 | |
Kaninchen | 41.565 | 38.834 | 47.734 | 64.644 | 50.623 | |
Primaten | 1.488 | 1.519 | 1.927 | 1.711 | 2.084 | |
Hunde | 5.318 | 4.515 | 4.564 | 5.606 | 6.031 | |
Katzen | 1.037 | 1.010 | 962 | 896 | 1.124 | |
Schweine | 10.518 | 9.571 | 10.704 | 9.978 | 10.494 | |
Rinder | 1.854 | 2.035 | 3.077 | 3.362 | 4.018 | |
Vögel | 89.726 | 94.793 | 76.377 | 75.463 | 92.792 | |
Amphibien | 14.882 | 14.581 | 12.857 | 6.037 | 5.915 | |
Fische | 129.076 | 120.222 | 129.216 | 134.230 | 173.933 | einschließlich Geflügel |
Quelle: Tierschutzbericht 1999 und BMELF-Mitteilung vom 08.11.1999 und 13.11.2000 |
Fast 60.000 Tiere mehr als im Vorjahr wurden 1999 in Deutschland in Versuchen verwendet. Dies zeigt die Tierversuchsstatistik, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ende 2000 vorgelegt hat. Insgesamt 1.591.394 Tiere, Nager, Hunde, Katzen, Affen, Fische, wurden demnach in Versuchen "verbraucht". Allein im Bereich der Grundlagenforschung wurden 438.000 Tiere eingesetzt 5 2.000 mehr als im Jahr zuvor. Das entspricht einem Anstieg von 13,5%.
Nie zuvor seit Beginn der offiziellen Erfassung der Versuchstierzahlen wurden in der Grundlagenforschung so viele Tiere verwendet. 2.084 Affen wurden 1999 in Versuchen eingesetzt, 3 70 Tiere mehr als im Vorjahr. Dies ist der höchste "Verbrauch" an Affen seit 1990. Die Untersuchungen an Halbaffen schnellten von 37 auf 271 Tiere hoch. Der größte Anstieg der Versuchstiere war bei Fischen zu verzeichnen. 1999 starben 173.933 Fische in Versuchen - fast 40.000 mehr als 1998. Auch die Zahl der Hunde und Katzen, die in Versuchen eingesetzt wurden, nahm erheblich zu. Während Hunde meist in qualvollen Giftigkeitsuntersuchungen sterben, finden Katzen vielfach in der Hirnforschung den Tod.
"Im Tierschutz macht die Bundesregierung mit einem grausamen Rekord auf sich aufmerksam", kritisierte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. "In der Öffentlichkeit gibt es eine Mehrheit gegen Tierversuche. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Entwicklung umzukehren." Mehr als 10.000 hochentwickelte Affen, unsere nächsten Verwandten im Tierreich, leiden und sterben Jahr für Jahr in Tierver- suchslabors der Europäischen Union. Den Tieren werden Elektroden ins Gehirn gepflanzt. Sie werden mit schweren Krankheiten infiziert, mit Substanzen vollgepumpt, deren Giftigkeit geprüft werden soll, oder für die Produktion und Qualitätskontrolle von Impfstoffen getötet. Diese Versuche an Primaten sind von sehr zweifelhaftem wissenschaftlichen Wert.
Dem gegenüber stehen starke Schmerzen und Leiden der Tiere, wenn sie, in sogenannten Primatenstühlen fixiert, unter Zwang Aufgaben durchführen müssen, wenn sie an den Symptomen einer künstlich hervorgerufenen Krankheit leiden oder wenn ihr Körper vergiftet wird. Selbst da, wo einsatzfähige Alternativmethoden vorhanden sind, werden weiterhin Experimente an Affen durchgeführt. Zusätzlich zu den Belastungen im Versuch wirft die Herkunft und Haltung der Tiere erhebliche ethische Probleme auf. Noch gefangen und nach Europa importiert. Häufig fristen die Versuchsaffen in Europa ihr Dasein ohne Kontakt zu Artgenossen in Käfigen, die so klein sind, dass die Tiere sich nicht frei bewegen, oft nicht einmal aufrichten können.
Wir setzen uns dafür ein, dass Primaten- versuche aus gesetzlich vorgeschriebenen Prüfvorschriften gestrichen werden. Versuche an Affen in der Grundlagenforschung sind aus ethischen Gründen grundsätzlich zu verbieten. Die Verwendung von wildgefangenen oder im Ausland gezüchteten Primaten muss sofort verboten werden. Anstatt Zuchtzentren für Versuchsprimaten (z.B. EUPREN) zu unterstützen, sollten personelle und finanzielle Mittel für die Entwicklung und für den Einsatz tierversuchsfreier Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Solange Primaten zu Versuchszwecken gehalten werden, müssen die Haltungsbedingungen an die artspezifischen Bedürfnisse der Affen angepasst werden. Die Ergebnisse von Tierversuchen lassen sich nicht zuverlässig auf den Menschen übertragen. Tierversuche sind nicht geeignet, stichhaltige Aussagen über die Verträglichkeit von Medikamenten und anderen Artikeln für den Menschen zu gewinnen.
Angesichts der Tatsache, dass es zahlreiche alternative Methoden gibt, mit denen man zuverlässige Ergebnisse erzielen kann, sind Tierversuche heute nicht nur überflüssig, sondern auch zutiefst unmenschlich und verstoßen gegen ethische Grundprinzipien. Deshalb setzen wir uns für das ausnahmslose Verbot aller Tierversuche ein, z.B. in der Grundlagenforschung und der Medizin, im Studium, in der Toxikologie und Produktentwicklung, in der Rüstungs- und Weltraumforschung, in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie ebenso wie in der Kosmetik und in Abwassertests. Solange Tierversuche erlaubt und oft sogar vorgeschrieben sind, gibt es in unserem Land keinen Tierschutz. Die Forschung nach Alternativmethoden muss großzügig gefördert werden, bereits bestehende Verfahren müssen endlich zur Anwendung kommen – ohne Validierung mittels neuer Tierversuche. Tierversuche sind barbarisch, sie sind moralisch durch nichts zu rechtfertigen.
4. Tiertransporte / Töten von Tieren für die Ernährung
Über 250 Millionen Schlachttiere - Rinder, Schweine, Schafe, Pferde, Hühner und andere Geflügelarten – werden jährlich quer durch Europa und weiter transportiert: beispielsweise eng eingepfercht in mehrstöckigen LKWs von Deutschland nach Italien und von dort per Schiff in den Nahen Osten. Die Fahrt dauert oft weit über 70 Stunden. Auch innerdeutsch sind die Distanzen nicht gerade kurz: So vergeht vom Beladen der Tiere in Schleswig-Holstein bis zum Entladen in einem bayerischen Schlachthof ebenfalls mehr als ein Tag. Eine Ursache dafür, dass landwirtschaft- liche Nutztiere heute in tierquälerischen Transporten über riesige Distanzen transportiert werden, ist die zunehmende Spezialisierung der Betriebe und die Zentralisierung der Schlachthöfe. Ausschlaggebend sind darüber hinaus auch finanzielle Anreize. Schlachttiere werden jeweils zu dem Schachthof transportiert, der den größten Erlös verspricht, selbst wenn dies bedeutet, dass die Tiere dafür quer durch Deutschland oder über die Grenzen hinaus gekarrt werden müssen.
Niedrige Einkaufspreise für Schlachttiere aus osteuropäischen Staaten, Pferde aus Weißrussland beispielsweise, und hohe Verkaufspreise in westeuropäischen Staaten lassen Deutschland außerdem zu einer hochfrequentierten Durchgangsstation für europäische Tiertransporte werden. Anreiz für den Export von Rindern bieten auch großzügige EU-Subventionen - für Pferde gibt es dergleichen nicht. Um die übervollen europäischen Kühlhäuser zu entlasten, möchte die Europäische Union erreichen, dass möglichst viele Rinder in EU-Drittländer exportiert werden. Und da die europäischen Preise auf dem Weltmarkt nicht konkurrieren können, wird der Handel subventioniert - für den Export lebender Tiere wird umgerechnet sogar mehr gezahlt als für den Export von Fleisch.
Wir lehnen Tiertransporte grundsätzlich ab, vor allem, wenn sie vorrangig oder ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dienen. Für Lebendtiertransporte dürfen keine Zuschüsse gezahlt werden. Wir lehnen es ab, unsere Mitgeschöpfe als moderne Sklaven zu behandeln, sie zu quälen, zu verkaufen und beliebig zu transportieren. Solange tierische Produkte noch Bestandteil der Nahrung sind, fordern wir, dass Schlachttiere auf kürzestem Wege (max. 2 Stunden Transportzeit) zum nächsten Schlachthof gebracht werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Tiere während des Transportes ausreichend Platz und genügend Luft und zur Verfügung haben. Betäubungsloses Schlachten (Schächten) und Schlachten im Akkord sind ausnahmslos zu verbieten. Die Schlachthöfe und deren Betäubungsgeräte müssen regelmäßig und unangekündigt kontrolliert werden.
5. Tierhaltung in der Landwirtschaft
In agrarindustriellen Betrieben werden Schweine, Kälber oder Hühner auf engstem Raum gehalten, weil man sie in möglichst kurzer Zeit mästen und schlachten will. Die Tiere können sich dort kaum bewegen. Ihre arteigenen Bedürfnisse werden ignoriert. Infolge der unnatürlichen Haltungsbedingungen werden die Tiere krank und entwickeln Verhaltensstörungen. Antibiotisch wirkende Futterzusatzstoffe sollen für schnelleres Wachstum sorgen und gleichzeitig die Krankheiten verhindern, die durch die tierquälerische Haltungsform vorprogrammiert sind. Die negativen Folgen für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sind in ihrem gesamten Umfang noch nicht abzuschätzen.
Der unnatürlichen und tierquälerischen Aufzucht und Haltung der sogenannten Nutztiere folgt oft ein langer, qualvoller Transport über viele Stunden oder Tage - nicht selten quer durch ganz Europa - zum Schlachthof. Ein rascher, schmerzloser Tod ist dort keineswegs sichergestellt. So darf es nicht weitergehen. Die tierquälerische Massentierhaltung und die grausamen Schlachttiertransporte müssen umgehend abgeschafft werden. Ziel muss eine tiergerechte und umweltfreundliche Haltung, ein kurzer und tiergerechter Transport zum nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof sowie eine schonende Schlachtung der sogenannten Nutztiere sein. Solange aufgrund des Konsumverhaltens der Bevölkerung eine Tierhaltung unumgänglich erscheint, müssen die natürlichen Bedürfnisse der Tiere und ihr Wohlbefinden grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Aspekten haben. Dies heißt: tägliche Bewegung in frischer Luft (Weidegang), artgerechte Ernährung, Einstreu an den Schlafplätzen. Jungtiere müssen nach der Geburt noch ausreichend Zeit (z.B. bis zum Ende der Stillzeit) bei ihren Müttern bleiben. Die Vermehrung erfolgt auf natürliche Weise. Der Einsatz von Medikamenten zur „Masthilfe“ muss ausnahmslos verboten werden.
6. Jagd
Im Rahmen der Jägerei werden in Deutschland jährlich mehr als 5 Millionen Tiere auf oft grausame Weise mit Flinten und Fallen getötet. Die hierzulande zumeist von Privatleuten als Hobby betriebene Jagd muss im Zuge einer Humanisierung unseres Verhältnisses zu nichtmenschlichen Lebewesen einer vollständig neuen Bewertung unterzogen werden. Abgesehen von der ethisch nicht akzeptablen Tatsache, dass wildlebende Tiere (und Haustiere) den triebhaften Neigungen einer winzigen Bevölkerungsgruppe geopfert werden, existieren viele ökologische Kritikpunkte am Waidwerk. So stören Jäger durch Aktivitäten wie die Winterfütterung, die intensive Verfolgung von Beutekonkur- renten wie Füchsen und anderen Beutegreifern, Biotopmanipulationen und das Aussetzen von Tieren zu Jagdzwecken das natürliche Gleichgewicht. Aus diesem Grund sind sämtliche derzeit als jagdbar eingestuften Tierarten ausnahmslos der Naturschutzgesetzgebung zu unterstellen; die Jagdzeiten sind ersatzlos zu streichen. Um während einer Übergangsfrist Schäden in Land- und Forstwirtschaft zu minimieren, sind bei Reh- und Schwarzwild populationsbegrenzende Maßnahmen in Form von Weiterentwicklung und Anwendung geeigneter biologischer Alternativmethoden denkbar.
Ein für die EU einheitliches Verbot der Bejagung von Vögeln aller Arten muss angestrebt werden. Nachgewiesenermaßen nehmen die Bestände der Zugvögel durch die immer noch in einigen Ländern stattfindenden massenhaften Tötungen rapide ab. Dies ist ein schwerwiegender, nicht wieder gutzumachender Eingriff in den Naturhaushalt. Daher ist im Rahmen von EU-Verordnungen höchste Eile geboten, den grausamen Massenmord der für alle so wichtigen Singvögel zu stoppen.
Soweit hierzulande auf gesetzgeberischer Ebene möglich, sind Maßnahmen zu ergreifen, mit denen bedrohte Arten effektiv geschützt werden können. Darüber hinaus sind dem Treiben deutscher Jäger in anderen Ländern grundsätzliche Hürden in den Weg zu stellen (wirkungsvolles Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen, Verbot von Werbung für Jagdreisen usw.). Außenpolitisch ist auf Länder, die Jagdtourismus tolerieren bzw. fördern, entsprechender Druck auszuüben. Als Alternative bietet sich vor allem der „friedliche“, naturverträgliche Tourismus an. Er ist nachhaltig zu unterstützen.
7. Pelztierjagd und -zucht
Pelze sind Produkte aus tierquälerischer Haltung. Daran hat sich nichts geändert, so sehr die Pelzindustrie ihre Öffentlichkeitsarbeit auch intensiviert. Seit kurzem präsentiert sich die Pelzbranche wieder verstärkt im Handel. Models und Modedesigner, die den Pelz bisher verachteten, wurden scheinbar dazu bewegt, sich wieder in Pelz zu kleiden.Pelztiere werden in Käfigen gehalten - beraubt jeder Möglichkeit, sich artgerecht zu verhalten. Auf Pelztierfarmen werden nicht einmal die Minimalansprüche, die diese Tiere an ihre Umgebung stellen, erfüllt. Enge Drahtkäfige aus Gitterrosten sind heute die üblichen Haltungssysteme für Pelztiere in Farmen. Auf engstem Raum werden Tiere, die in freier Wildbahn aus dem Weg gehen würden, nebeneinander untergebracht. Die Nerze sind in engste Käfige eingepfercht, ohne jede Bademöglichkeit. Auch die sehr wasserliebenden Nutrias werden häufig in Verschlägen aus Beton in der Regel ohne Zugang zu einem Badebassin gehalten. Füchse haben in den Drahtkäfigen keine Möglichkeit zum Graben und Wühlen und die springfreudigen Chinchillas sind in winzigen Käfigen zur Bewegungslosigkeit verurteilt.
In freier Wildbahn werden pelztragende Wildtiere auch heute noch in vielen Ländern mit Fangeisen gefangen. So gefangen kämpfen die Tiere oft Stunden oder gar Tage um ihr Leben, bevor sie an Erschöpfung, Hunger, Durst oder an ihren Verletzungen sterben. Bei ihren vergeblichen Befreiungsversuchen reißen sie sich tiefe Wunden ins Fleisch, verrenken oder brechen sich die Gliedmaßen. Manche Tiere beißen sich sogar die eingeklemmten Pfoten ab.
Weltweit werden ca. 90 Millionen Tiere jedes Jahr für den Handel mit Pelzen getötet, um ihre Felle zu Mänteln, Jacken oder Mützen zu verarbeiten. Für einen Pelzmantel sterben 6 Ozelots oder 14 Luchse oder 40-60 Nerze oder 12 Wölfe oder 110 Eichhörnchen oder 130 – 200 Chinchillas. Regelmäßig behauptet die Pelzindustrie, dass die Jagd eine notwendige Bestandsregulierung sei. Doch die meisten Pelztiere sind Beutegreifer. Ihr Bestand wird durch das Beuteangebot reguliert. Jeder Eingriff von außen stört das natürliche Gleichgewicht. Der Mensch kann nur reduzierend in einen Tierbestand eingreifen, aber niemals Teile eines Ökosystems regulieren. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass Tiere wie Tiger, Leoparden, Geparden, Schneeleoparden und Nebelparder aufgrund ihrer Felle fast ausgerottet worden sind. Internationale Artenschutzbestimmungen zum Schutz von vom Aussterben bedrohten bzw. gefährdeten Arten werden immer wieder umgangen.
Jeder der sich mit Pelz kleidet, hat Blut an den Händen, egal ob Mann oder Frau. Und wer damit handelt, macht sich erst recht mitschuldig am millionenfachen Leid der Tiere.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass Tiere leiden und sterben, um sich einen grausamen Luxus zu leisten. Die Einfuhr von Fellen – gleich, ob diese Pelze von bedrohten oder nicht bedrohten Arten stammen – ist mit sofortiger Wirkung zu verbieten. Es ist nicht einzusehen, dass Tiere der Eitelkeit einiger Menschen geopfert werden. Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob die betreffenden Tiere wegen ihres Pelzes oder aber im Rahmen – ohnehin fragwürdiger – „Schädlings- Bekämpfungs-Maßnahmen“ getötet wurden.
Das Züchten und Töten von Tieren zum Zweck der Pelzgewinnung ist zu unterbinden; die derzeit noch in Pelzfarmen eingesperrten Tiere sind nach einer angemessenen Gewöhnungsphase unter fachkompetenter Aufsicht in die freie Natur zu entlassen. Bestehen hierfür (beispielsweise bei faunenfremden Arten) ökologische Bedenken, so sind die Tiere in einem für sie geeigneten Territorium, nötigenfalls dem jeweiligen Herkunftsland, anzusiedeln.
8. Tiere in Zoo und Zirkus und Sport
Das Dressieren und Zur-Schau-Stellen von Tieren lehnen wir grundsätzlich ab, weil dies einen empfindlichen Eingriff in ihre spezifische Lebensweise bedeutet. Selbst der Versuch, ihren angestammten Lebensraum (auf den all ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse fein abgestimmt sind) zu imitieren, kann das Wohlbefinden der Tiere höchstens ungenügend verbessern. Die Haltung und der Transport in Käfigen macht Tiere zu psychischen und physischen Krüppeln, besonders diejenigen, die von Natur her in Herden leben und weite Wege zurücklegen.
Die Dressur - teilweise mit Ketten, Peitsche und anderen Requisiten - soll den Willen des Tieres brechen. Auf diese Weise erniedrigt, wird das Tier mit unsinnigen Darbietungen seiner letzten Würde als Lebewesen beraubt. Solche Darbietungen erheitern uns, weil dem Tier menschliche Verhaltenszüge antrainiert worden sind, die aber in Wirklichkeit ihre Natur unterdrücken. Das Zirkus- oder Zooleben ist für die Tiere mit Quälerei verbunden. Zirkusdarbietungen sind auch ohne Tiere unterhaltsam.
Zoologische Gärten können für eine Übergangsfrist als Unterbringungsort für ungewollte (insbesondere Exoten) und missbrauchte Tiere verwendet werden. Langfristiges Ziel ist aber die Abschaffung der Zoologischen Gärten. Ein Tier darf nicht zu Hoch- und Höchstleistungen gezwungen werden (kein Leistungssport mit Tieren). Die Züchtung im Hinblick auf sportliche Leistungsfähigkeit muss verboten werden. Tiere sind keine Wettkampfmaschinen, deshalb darf ausschließlich der den Tieren natürlich angeborene Spieltrieb, ihre Freude und Lust an der Bewegung, für sportliche Betätigungen genutzt werden.
9. Tierheime
Örtliche Tierschutzvereine, die ein Tierheim unterhalten, müssen verpflichtet werden, einen solchen Teil ihrer Gesamteinnahmen für dieses Tierheim aufzuwenden, der es gewährleistet, dass Instandhaltung, Ausbau, Futter, Tierarzt- und Lohnkosten für qualifiziertes Personal jederzeit abgesichert sind. Tierheime sollen im Falle von Bedürftigkeit bei regelmäßiger fachkundiger Beratung und Kontrolle Zuschüsse erhalten. Für nicht mehr vermittelbare, beschlagnahmte und freigekaufte Tiere müssen ausreichend Gnadenhöfe geschaffen werden. Wir fordern den Verzicht auf Steuern für Hunde aus dem Tierheim.
10. Züchten von Haustieren
Haustiere wie Hunde, Katzen oder Pferde können Partner des Menschen sein, wenn man mit ihnen verantwortungsvoll umgeht und ihre Bedürfnisse achtet. Doch oft werden Tiere aus einer Laune heraus, spontan, als modisches Beiwerk, Statussymbol oder Sportgegenstand angeschafft. Über 100.000 Katzen und etwa 90.000 Hunde nehmen die Tierheime, die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind, nach einer detaillierten aktuellen Studie alljährlich auf.
Wir setzen uns für eine tiergerechte Heimtierhaltung ein und beraten Tierfreunde, die ein Heimtier aufnehmen möchten. Exotische und einheimische Wildtiere gehören in ihren natürlichen Lebensraum und nicht in ein Wohnzimmer. Exotische Vögel oder Reptilien zum Beispiel können in der Regel im Privathaushalt nicht tiergerecht gehalten werden. Und das gilt auch für deren Nachzuchten. Das kommerzielle Züchten von und der Handel mit Haustieren ist ausnahmslos zu verbieten. An Hunden, Katzen, Meerschweinchen, Goldhamstern und Ratten besteht kein Mangel. Die unkontrollierte Vermehrung sorgt für mehr Nachwuchs, als Nachfrage vorhanden ist.
Der Mensch kann die Natur nicht verbessern. Die einzig und allein auf Schönheit gezüchteten Rassetiere sind oft krank. Jungtiere, die nicht dem „Standard“ entsprechen, werden umgebracht. Diesem verantwortungslosen Treiben muss ein Ende gesetzt werden.
11. Aufklärung, Bildung und Erziehung
Das Bild vom Anliegen des Tierschutzes und von den Menschen, die sich dafür einsetzen, ist in der Öffentlichkeit leider sehr verwaschen und oft unklar. Viele Menschen wissen nicht, welches Leid zahllosen Tieren täglich zugefügt wird, um den vermeintlichen Wohlstand unserer heutigen Gesellschaft zu erzeugen. Andere wissen davon, wollen es aber nicht wahr haben oder halten Berichte über Grausamkeit gegenüber Tieren für Sensationsjournalismus oder Panikmache.
Aus diesem Grund werden wir eine offensive Öffentlichkeitsarbeit betreiben, die darauf ausgerichtet ist, Gleichgesinnte anzusprechen und zur aktiven Tierschutzarbeit zu motivieren. Darüber hinaus betreiben wir in allen Altersgruppen und sozialen Schichten der Bevölkerung eine aktiven Aufklärungsarbeit zu allen Themen des Tier- und Artenschutzes, um sie an diese wichtige Problematik heranzuführen und für die Belange des Tierschutzes zu sensibilisieren.
Hierzu gehört insbesondere die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowohl über deren Bildungseinrichtungen als auch durch eigene Aktivitäten wie die Schaffung einer Jugendgruppe und ihre Einbeziehung in die Arbeit des Vereins. Wir sehen darin eine wichtige Chance, bereits bei der Erziehung der Kinder den Grundstein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren und der Umwelt als Ganzes zu legen.
12. Grundprinzipien unserer Arbeit
Wir werden nach Kräften mit allen Personen, Institutionen und Vereinen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen oder im Bereich des Tierschutzes Verantwortung tragen, zusammenarbeiten und deren Arbeit unterstützen. Missstände, gleich welcher Art, bei denen Tiere physisch oder psychisch geschädigt werden, decken wir auf und werden sie ohne Ansicht der Person schonungslos in der Öffentlichkeit darstellen und uns energisch für deren Behebung einsetzen. Verstöße gegen Vorschriften und Gesetze werden wir den dafür zuständigen Behörden anzeigen und dafür sorgen, dass sie den geltenden Richtlinien gemäß geahndet werden.
Wir sind jederzeit offen für Ideen, Anregungen und Kritiken und werden den Verein so organisieren, dass die Entstehung verkrusteter, selbstherrlicher und auf das eigene wirtschaftliche oder persönliche Interesse gerichtete Strukturen verhindert wird.
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